Rechtsprechung
BGH, 01.06.2021 - 3 StR 20/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Zurückweisung der Anhörungsrüge - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Strafprozess
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Strafprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 19.08.2020 - 1 KLs 2090 Js 4160/20
- BGH, 23.03.2021 - 3 StR 20/21
- BGH, 01.06.2021 - 3 StR 20/21
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.08.2009 - 3 StR 131/09
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 01.06.2021 - 3 StR 20/21
Bei diesem Verfahrensgang ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe vielmehr mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2009 - 3 StR 131/09, wistra 2009, 483 f. mwN). - BGH, 09.08.2016 - 1 StR 52/16
Anhörungsrüge (Frist)
Auszug aus BGH, 01.06.2021 - 3 StR 20/21
Maßgeblich ist dabei die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Verstoß ergeben soll (BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 StR 52/16, NStZ-RR 2016, 318 f.).
- BGH, 23.01.2024 - 3 StR 337/23
Verwerfung der Revision; Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Damit hat er zugleich Kenntnis von der vermeintlichen Verletzung rechtlichen Gehörs erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 3 StR 20/21, juris Rn. 3).Denn die Vorschrift des § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses vor (…BGH, Beschlüsse vom 21. März 2023 - 3 StR 255/22, juris Rn. 3; vom 1. Juni 2021 - 3 StR 20/21, juris Rn. 5).
- BGH, 25.01.2022 - 3 StR 63/21
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung: …
Denn die insofern zur Anwendung gelangte Vorschrift des § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung eines die Revision verwerfenden Beschlusses vor (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 3 StR 20/21, juris Rn. 5). - BGH, 10.01.2023 - 3 StR 12/22
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (keine Verletzung des Rechts auf …
Denn die insofern, als die Revision verworfen worden ist, maßgebliche Vorschrift des § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses vor (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 3 StR 20/21, juris Rn. 5).
- BGH, 01.08.2023 - 5 StR 405/22
Verwerfung der Anhörungsrüge
Die Vorschrift des § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung eines die Revision verwerfenden Beschlusses vor (vgl. nur BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 3 StR 20/21). - BGH, 29.06.2023 - 3 StR 460/22
Verwerfung der Anhörungsrüge; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im …
Denn die insofern maßgebliche Vorschrift des § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses vor (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2023 - 5 StR 406/22, juris Rn. 3; vom 1. Juni 2021 - 3 StR 20/21, juris Rn. 5). - BGH, 05.07.2022 - 4 StR 107/22
Anhörungsrüge (Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss; keine …
Denn die insofern zur Anwendung gelangte Vorschrift des § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung eines die Revision verwerfenden Beschlusses vor (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 ? 3 StR 20/21, juris Rn. 5). - BGH, 10.11.2021 - 2 StR 189/21
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Revision (Frist zur Gegenerklärung: nicht …
Der Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO bedurfte auch sonst keiner Begründung (stRspr, vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 4 StR 142/20, BeckRS 2021, 14402; Beschluss vom 1. Juni 2021 - 3 StR 20/21, BeckRS 2021, 19200; Beschluss vom 28. Juli 2021 - 1 StR 509/20, BeckRS 2021, 22064). - BGH, 19.07.2023 - 5 StR 560/22
Verwerfung der Anhörungsrüge; Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit …
Die Vorschrift des § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung eines die Revision verwerfenden Beschlusses vor (vgl. nur BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 3 StR 20/21). - BGH, 12.04.2023 - 5 StR 406/22
Verwerfung der Anhörungsrüge
Die Vorschrift des § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung eines die Revision verwerfenden Beschlusses vor (vgl. nur BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 3 StR 20/21). - BGH, 20.01.2022 - 5 StR 294/21
Keine Gegenvorstellung gegen Verwerfung der Revision durch Beschluss
Nach § 349 Abs. 2 StPO ist eine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses nicht vorgesehen; bei diesem Verfahrensgang ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe vielmehr mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 3 StR 20/21 mwN).